Lebensversicherung beleihen oder verkaufen

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Am Anfang sollte erst einmal das Wesen einer Lebensversicherung näher betrachtet werden. Versicherungen sollen den Einzelnen vor den wirtschaftlichen Folgen beim Eintritt von Schadensereignissen schützen. Speziell Lebensversicherungen dienen der Absicherung des wirtschaftlichen Risikos, dass sich aus der Unsicherheit über die Dauer des menschlichen Lebens ergibt. Je nach Vertragsgestaltung wird gegen Zahlung eines Einmalbetrages oder gegen Zahlung laufender Prämien Lebensversicherungsschutz gewährt.

Der Lebensversicherungsvertrag wird zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer geschlossen. Üblicherweise kommt er durch die Vermittlung eines Kreditinstituts zustande. Dies schließt aber nicht aus, dass auch mit anderen Vermittlern ein Vertrag geschlossen werden kann. Was nun sind einzelne Motive für den Abschluss einer Lebensversicherung bzw. den späteren Verkauf? Hier können Posten wie Aufbau einer Alters- und Hinterbliebenenversorgung, Schließen von Versorgungslücken aus der gesetzlichen Rentenversicherung (bei Berufsunfähigkeit) und Bildung von Vermögen mit garantiertem Zuwachs genannt werden. Aber auch Absicherung von kreditfinanzierten Investitionen oder die eigenen Kinder später unterstützen zu können, sei es nun bei einem Studium oder der Ausbildung.

Die Beleihung einer Lebensversicherung wird durch den Rückkaufswert bestimmt. Bei einer vorzeitigen Kündigung wird der erhaltene Betrag als Rückkaufswert bezeichnet. Hierbei erhält der Versicherungsnehmer sein Deckungskapital abzüglich eines Abschlages zurück. Ebenfalls ist es dem Lebensversicherer möglich, den Versicherungsnehmer Vorauszahlungen bis zur Höhe des Beleihungswertes, auf die Versicherungsleistung, zu gewähren. Etwa bei einem Finanzierungsvorhaben oder aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten.