Private Altersvorsorge in der Steuererklärung bei Freiberuflern

Rürup Rente 300x250

Private Altersvorsorge ist auch für Selbstständige und Freiberufler ein Thema über das nachgedacht werden muss. Die Zahlung der gesetzlich erworbenen Rentenansprüche wird nicht ausreichen um den Lebensunterhalt im Alter abzudecken.

Steuervorteile können für die private Altersvorsorge auch für diese Gruppe der Bevölkerung geltend gemacht werden. Wurde ein Vertrag für die staatlich geförderte Rürup – Rente abgeschlossen, so können alle Aufwendungen finanzieller Art in der Steuererklärung angegeben werden und diese Beträge entlasten die jährlich zu zahlende Steuerlast. Dieses staatlich geförderte Modell der privaten Altersabsicherung wurde speziell für Selbstständige und Freiberufler geschaffen, da diese sonst kaum Möglichkeiten haben eine private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung abzuschließen.

Um in den Genuss des maximalen steuerlichen Vorteils von 12000 Euro im Jahr bei Ledigen, und bei Verheirateten 24000 Euro zu kommen, müssen Ledige 20000 Euro und Verheiratete 40000 Euro in den Rürup – Renten Vertrag eingezahlt haben. Erst dann können im Folgejahr 60 % des eingezahlten Betrages Steuer mindernd in der Jahressteuererklärung angesetzt werden.

Bei Verträgen ohne staatliche Förderung für eine private Altersvorsorge sind in der Ansparphase keine steuerlichen Vergünstigungen möglich. Dafür wird bei Erreichen des Rentenalters und Beginn der Rentenzahlung aus solchen Verträgen ein vergünstigter Steuersatz von 18 % bei Rentenbeginn mit Beginn des 65. Lebensjahres verwendet.