Renteneintrittsalter-Tabelle für Schwerbehinderte

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Menschen, die einen Behinderungsgrad von mindestens 50% haben, gelten als schwerbehindert. Dies kann mit einem Eintrag in den Behindertenausweis, einem Bescheid der zuständigen Behörde oder der Berufsgenossenschaft bestätigt werden. Auch schwerbehinderte Menschen bekommen eine Rente. Doch diese ist nun auch vor der allgemeinen Anhebung des Rentenalters betroffen. Dafür das Schwerbehinderte eine Rente erhalten, müssen diese eine Wartezeit von 35 Jahren aufbringen und die betreffende Person muss eine Behinderung von mindestens 50% aufweisen können.

Ab 2012 beläuft sich das Rentenalter auf 65 Jahre. Der Zeitpunkt für den frühestmöglichen Eintritt wird dann das vollendete 62. Lebensjahr sein. Bei einem früheren Renteneintritt liegt der Abschlag bei 0,3% und bleibt auch dann unverändert. Dies gilt jedoch nur für Personen, die nach dem 01. Januar 1964 geboren wurden. Es gibt eine Regelung für ein Renteneintrittsalter für schwerbehinderte Menschen. Diese Regelung richtet sich nach dem Geburtsjahrgang. Aus diesem Jahrgang kann man dann das Renteneintrittsalter ermitteln. In folgendem Schema rechnet sich dann das Renteneintrittsalter aus.

Zu beachten ist jedoch, dann von dem Renteneintrittsalter noch mal 3 Jahre abgezogen werden können und dann kommt man auf die vorzeitige Inanspruchnahme. Wenn man im Januar 1952 geboren ist, ist das Rentenalter also zum Beispiel 63+1 Monat, dann zieht man noch 3 Jahre ab und man hat die vorzeitige Inanspruchnahme. Diese ist demnach ab dem 60. Lebensjahr + 1 Monat.